Laufende Betreuung & Verwaltung Ihrer UK PLC auf Deutsch
Egal, ob Sie eine PLC gründen, eine Vorrats-PLC erwerben oder Ihre bestehende UK PLC zu unserer Kanzlei “umziehen”: Mit Ihrer Mandatierung übernehmen wir die laufende Betreuung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft im mit Ihnen vereinbarten Rahmen. In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (die Sie separat mandateren), kümmern wir uns um alle steuerlichen, rechtlichen und administrativen Belange der UK PLC. Wir sehen uns dabei als Lead Advisors, bei denen alle Fäden zusammenlaufen und die Ihre zentrale, deutschsprachige Anlaufstelle sind für alle Belange, die Ihre UK PLC betreffen.
Betreuungspauschale
£2,600 pro Jahr
Enthaltene Leistungen:
Firmensitz in der City of London inkl. Postweiterleitung
Stellung des Company Secretary
Einreichung des Confirmation Statements (Annual Return)
Basis-Compliance inkl. Fristenkontrolle und Behördenkommunikation
Ad Hoc Support auf Deutsch, telefonisch oder per E-Mail, während den üblichen Geschäftszeiten
Weitere Aspekte der Mandantenbetreuung
Das deutschsprachige Team unserer Kanzlei ist im Tagesgeschäft Ihr “Single Point of Contact” für alle Fragen rund um Ihre UK PLC. Als Lead Advisors koordinieren wir die Tasks der anderen in das Mandant involvierten Netzwerkpartner und Service-Provider. Das macht es für Sie einfach, denn Sie brauchen sich nicht mit zig verschiedenen Kontakten herumschlagen, die zudem meistens auch kein Deutsch sprechen.
Company Secretary
Als Company Secretary Ihrer UK PLC (frei übersetzt mit “Schriftführer”) sind wir gegenüber den britischen Behörden verantwortlich für die korrekte Einreichung aller Schriftsätze, Erklärungen und Berichte beim Handelsregister Companies House. Wir setzen Protokolle von Vorstands-Sitzungen auf (“Meeting Minutes”) und verfassen Gesellschafterbeschlüsse. Der Company Secretary organisiert ebenfalls Gesellschafterversammlungen und instruiert den Share Registrar z.B. hinsichtlich der Ausgabe neuer Aktien.
Accounting & Audit
Alle UK PLCs (ausser jene, die noch nie aktiv waren) sind testatpflichtig. In den meisten Fällen wird der Wirtschaftsprüfer (“Auditor”) die Jahresabschlüsse für Ihre PLC anfertigen und diese auch testieren. Wir arbeiten mit mehreren Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften in London zusammen, die groß genug sind, um auch bei Erledigung beider Aufgaben die notwendige Unabhängigkeit zu wahren. Dadurch, dass Accounting und Audit in einer Hand gebündelt werden, können Reibungsverluste vermieden werden, was zu geringeren Kosten und schnelleren Bearbeitungszeiten führt.
Steuerplanung
Einer der Vorteile der UK PLC ist, dass es in UK keine Quellensteuer auf Dividenden (Erfahren Sie hier mehr zu UK Holding & EU-Quellensteuer auf Dividenden) gibt. Dies kann besonders für Mandanten interessant sein, die in Niedrigsteuerländern wohnen, wo ausländische Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden können (z.B. Spanien, Portugal, Malta). So können beispielsweise Unternehmensverkäufe mit einer UK PLC Holding komplett steuerfrei realisiert werden. Für Mandanten, die von solchen Gestaltungen profitieren wollen, bieten wir umfassende Expertise bei der Planung und Implementierung entsprechender Modelle und Strukturen.
Rechtsberatung
Jede UK PLC sollte einen britischen Anwalt mandatieren, der die Gesellschafts in allen Rechtsfragen kompetent berät. Bei der Beantragung der ISIN ist es beispielsweise zwingend erforderlich nachzuweisen, dass die PLC einen Rechtsberater engagiert hat. Dieser wird auch von der Stelle, welche die ISIN erteilt, kontaktiert und verifiziert. Wir arbeiten mit einer Reihe von renommierten Kanzleien in London zusammen, die das Mandat für Ihre PLC gerne übernehmen.
Issuer Services
Soll Ihre PLC elektronische Aktien ausgeben, z.B. um an die Börse zu gehen oder auch um im Rahmen von Private Placements elektronische Aktien auszugeben, brauchen Sie einen Share Registrar. Dieser kümmert sich unter anderen um die elektronische Aktienregisterführung, die Ausgabe von Papier-Zertifikaten und die Ausgabe und Lieferung neuer Aktien ans Depot des Empfängers. Der Share Registrar ist direkt an das CREST-System angebunden, der britische Zentralverwahrer und das UK-Equivalent zu Clearstream. Wir arbeiten mit mehreren führenden Share Registrars in London zusammen, die für Ihre UK PLC die Issuer Services übernehmen können.
Corporate Advisors
Gerade im Kontext eines Börsengangs, aber auch bei der Auflage eines Bonds und anderen Kapitalmarktvorhaben, ist es oft sinnvoll oder sogar notwendig, mit einem Corporate Advisor zusammenarbeiten, der bei der entsprechenden Börse zugelassen ist. Jede Börse verwendet Ihre eigenen Bezeichnungen für diese Berater: AIM spricht von Nomads, Frankfurt von Capital Market Partners. Wir verfügen über gute Kontakte zu mehreren Corporate Advisors und können so den besten Anbieter für Ihr Vorhaben bestimmen.
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