Wissenswertes

Unterschiede zwischen UK PLC & UK Limited

So ähnlich sich die beiden britischen Rechtsformen auch sind, gibt es doch auch bedeutende Unterschiede zwischen der UK Private Limited Company (Limited oder Ltd) und der UK Public Limited Company (PLC).

Während wir oft meinen, dass die englische Private Limited Company (kurz Ltd) einer GmbH entspricht, so ist dies nicht korrekt. Auch die Limited ist eine Aktiengesellschaft. Man kann diese am besten als “kleine Aktiengesellschaft” beschreiben. Aber welche Unterschiede gibt es zwischen Limited und PLC wirklich?

Die PLC darf ihre Aktien an die Öffentlichkeit verkaufen

Ein wichtiger Unterschied: Die Private Limited Company darf dies nicht. Die PLC ist daher prädestiniert für einen Börsengang oder andere Kapitalmarktmaßnahmen. Oder anders gesagt: Wenn Sie nicht vorhaben, die Anteile der Gesellschaft an der Gesellschaft an die Öffentlichkeit zu veräußern bzw. gar keine Kapitaleinwerbung planen, sollten Sie sich fragen, ob nicht eine einfache Limited z.B. in London oder Edinburgh besser für Ihre Zwecke geeignet ist.

Zwei Direktoren notwendig

Für die Gründung einer PLC bedarf es mindestens zwei Direktoren. Diese können beliebig gewählt werden, solange sie nicht unter 16 oder über 70 Jahren alt sind und nicht durch Gerichtsbeschluss davon ausgeschlossen sind, als Direktor zu agieren.

Company Secretary muss als qualifiziert gelten

Eine Company Secretary ist für die Gründung einer PLC nicht nur notwendig, sondern muss zudem gewisse Voraussetzungen erfüllen, die belegen, dass sie für die Rolle qualifiziert ist. Entweder muss ein vorheriger Secretary-Posten für drei der vorherigen fünf Jahre gehalten worden sein, eine Ausbildung als UK-Anwalt vorliegen oder eine Mitgliedschaft bei einer professionellen Organisation bestehen – z. B. beim „Institute of Chartered Accountants in England and Wales“ oder dem „Institute of Chartered Accountants in England and Wales“.

Gesellschaftskapital von mindestens £50.000 erforderlich

Gesellschafter müssen Aktien zumindest teilweise untereinander aufteilen, bevor die Gründung einer PLC erfolgen kann. Dabei wird in dem „Memorandum of Association“ festgehalten, wer wie viele Aktien zu Eigen hat. Der Gesamtwert der Aktien muss sich hierbei auf £50.000 belaufen, wobei ein Viertel, also £12.500, in bar auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden muss. Erst dann ist die Gesellschaft geschäftsfähig. Solange die PLC ruht und keine Geschäftstätigkeit entfaltet, ist allerdings keine Einzahlung notwendig.

Audit-Pflicht

Jede PLC Firma, und zwar ganz unabhängig von der Höhe des Jahresumsatzes, muss testierte Bilanzen beim Handelsregister einreichen. Diese werden vom britischen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft angefertigt, den wir gerne an Ihre PLC vermitteln. Ist die PLC in substanziellem Masse Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften im In- und Ausland, müssen auch die Bilanzen dieser Gesellschaften testiert werden und in die Bilanz der PLC hineinfließen. Ruhende PLCs müssen keine Testate anfertigen lassen.

Die PLC muss 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres die Jahresabschlüsse veröffentlichen

Die Limited hat dazu 9 Monate Zeit.

Quartalsweise Aufsichtsratssitzungen (Board Meetings)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft muss sich quartalsweise treffen. Diese Treffen müssen detailliert vorbereitet und dokumentiert werden. Die Aktionäre müssen formgerecht im Voraus und im Nachhinein zu den Tagesordnungspunkten informiert werden,

 

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