Alle UK PLCs (ausser jene, die noch nie aktiv waren) sind testatpflichtig. In den meisten Fällen wird der Wirtschaftsprüfer (“Auditor”) die Jahresabschlüsse für Ihre PLC anfertigen und diese auch testieren. Wir arbeiten mit mehreren Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften in London zusammen, die groß genug sind, um auch bei Erledigung beider Aufgaben die notwendige Unabhängigkeit zu wahren. Dadurch, dass Accounting und Audit in einer Hand gebündelt werden, können Reibungsverluste vermieden werden, was zu geringeren Kosten und schnelleren Bearbeitungszeiten führt.

Buchhaltung

 

Es ist üblich, dass die eigentliche Buchhaltung der Gesellschaft (Belegeingabe, Verbuchung, Kontenabgleich) durch Sie und Ihr Team inhouse erledigt wird. Dies kann z.B. durch Ihre interne Buchhaltung erfolgen oder auch durch Ihren lokalen Steuerberater bzw. externen Buchhalter. Sie können dies in Excel oder Google Docs erledigen, oder auch eine Software wie Xero dafür verwenden.

Fälligkeit von Jahresabschlüssen & Testat

 

6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (nicht immer das Kalenderjahr!) sind die Jahresabschlüsse samt Testat bei Companies House in UK einzureichen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Der Zeitrahmen ist äußerst knapp bemessen und erfordert einen hohen Grad von interner Organisation und Struktur Ihrerseits.

Konkret bedeutet dies, dass die Buchhaltung schon vor Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen sein muss. Sie müssen in der Lage sein, die Daten möglichst zeitnah an den britischen WP zu übergeben.

Die fristgerechte Einreichung wird zu einer noch größeren Herausforderung, wenn es Tochtergesellschaften gibt, deren Ergebnisse ja in die Bilanz der PLC mit einfließen. Denn dann ist zunächst für die Tochtergesellschaften zu bilanzieren bevor mit den Jahresabschlüssen der PLC begonnen werden kann.

Testat lokaler Tochter-Gesellschaften

 

Hat eine UK PLC Tochtergesellschaften, so ist der britische Wirtschaftsprüfer sog. “Lead Auditor” für die Tochtergesellschaften, d.h. er wird Ihren lokalen Wirtschaftsprüfer hinsichtlich des Testats der Tochtergesellschaft instruieren und ihm konkrete Anweisungen geben.

Alle Tochtergesellschaften der PLC sind ebenfalls testatpflichtig, selbst wenn ein Testat gemäß lokalen rechtlichen Anforderungen nicht notwendig wäre. Der britische WP kann in Einzelfällen entscheiden, dass die Jahresabschlüsse einer Tochtergesellschaft nicht testiert werden müssen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn es keine oder nur sehr geringe Aktivität bei der Tochtergesellschaft gab.

Kosten für Accounting & Audit

 

Die Kosten für Jahresabschlüsse und Audit der PLC berechnen sich nach Aufwand. Gehen Sie aber von mindestens £10.000 bis £15.000 aus. Bei ruhenden Gesellschaften können die Kosten geringer ausfallen. PLCs, die noch nie aktiv waren, können dormant accounts bei Companies House einreichen, die nicht testiert werden müssen.

 

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