Auch wenn Sie bereits eine UK Limited gegründet haben, ist es günstiger, auf die Umwandlung in eine PLC zu verzichten und eine neue UK PLC zu gründen. In bestimmten Ausnahmefällen kann es aber Sinn machen, eine UK Private Limited Company in eine PLC umzuwandeln. Dies ist z.B. dann ratsam, wenn die Limited Vermögen hat oder über “Historie” verfügt, die in die PLC übernommen werden soll.

Wie unsere Kanzlei bei der Umwandlung helfen kann

Unsere Kanzlei kann die Umwandlung zeitnah und kompetent für Sie durchführen. Das Vorgehen dabei ist wie folgt:

  1. Ihr britischer Wirtschaftsprüfer testiert eine aktuelle Bilanz Ihrer Limited. Das Testat darf nicht älter als sieben Monate sein. Haben Sie keinen Wirtschaftsprüfer, können wir gerne einen empfehlen.

  2. Zusätzlich schreibt der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Prüfungsbericht.

  3. Wir kommunizieren direkt mit dem Wirtschaftsprüfer und koordinieren die anstehenden Tasks mit ihm.

  4. Sie zahlen mindestens 25% des Stammkapitals (minimum £50.000) auf das Konto der Gesellschaft ein.

  5. Wir bereiten die neue Satzung der Gesellschaft vor.

  6. Wir bereiten alle weiteren Beschlüsse und Schriftsätze vor, welche bei Companies House für die Umwandlung eingereicht werden müssen.

Dauer des Verfahrens

Gehen Sie davon aus, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen durch Companies House bearbeitet wird.

Kosten

Wir berechnen ein Fixhonorar von £4.500 für die Umwandlung. Hinzukommen mögliche Honorare für Firmensitz, Company Secretary und die laufende Betreuung der Gesellschaft, falls wir diesbezüglich für Sie tätig werden wollen. Vorgehen und Kosten sind dabei mit der Service-Übernahme bestehender PLCs zu vergleichen.

Zusätzlich fallen die Kosten für den Wirtschaftsprüfer an, die je nach Komplexität und Aufwand bei £5.000 - £10.000 liegen können, bei ruhenden Limiteds aber vermutlich geringer ausfallen.

Kapitalmarkt-Vorhaben nach erfolgter Umwandlung in eine PLC

 

Sobald die Limited in eine PLC umgewandelt wurde, nehmen wir gerne das von Ihnen gewünschte Kapitalmarktvorhaben in Angriff, z.B.

Auch die vorbereitenden Schritte für Ihr Kapitalmarktvorhaben sind bei uns in besten Händen. Dazu zählen:

Laufende Betreuung Ihrer UK PLC nach der Übernahme der Gesellschaft durch Sie

 

Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern bieten wir einen umfänglichen Service zur Betreuung Ihrer UK PLC an:

Administrative Betreuung

Hierunter fallen die Domizilierung der Gesellschaft, Company Secretary Dienstleistungen (inkl. Organisation der Hauptversammlung), Aktenpflege, Fristenkontrolle usw.

Steuern, Accounting & Audit

Die Anfertigung der Jahresabschlüsse, Körperschaftsteuererklärung und des Testats wird normalerweise vom uns empfohlenen Wirtschaftsprüfer der PLC aus einer Hand erledigt. Nur bei sehr großen Gesellschaft ist es erforderlich, Accounting und Audit zu trennen.

Rechtliche Betreuung

Jede PLC braucht einen UK-Anwalt, welche die PLC bei allen rechtlichen Fragen unterstützt. Wir arbeiten mit mehreren sog. “Corporate Law Firms” in London vertrauensvoll zusammen, welche gerne das Mandat Ihrer UK PLC übernehmen.

Issuer Services

Gibt die Gesellschaft elektronische Aktien aus, braucht eine ISIN oder soll an die Börse gehen, dann brauchen Sie einen sog. Share Registrar, der das elektronische Aktienbuch verwaltet, Aktien ausgibt und das Aktionärsregister pflegt.

Weiteres Vorgehen

Sie können die Umwandlung Ihrer UK-Limited in eine UK PLC direkt online bestellen. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Vorgang haben, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf, damit wir diese klären können.

Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen UK PLC & UK Limited? Das erfahren Sie hier.

Alternativen zur Umwandlung Ihrer UK Limited

  • Neue UK PLC gründen

  • Vorrats-PLC übernehmen

  • Bestehende UK PLC von uns betreuen lassen