Soll Ihre PLC elektronische Aktien ausgeben, z.B. um an die Börse zu gehen oder auch um im Rahmen von Private Placements elektronische Aktien auszugeben, brauchen Sie einen Share Registrar. Dieser kümmert sich unter anderen um die elektronische Aktienregisterführung, die Ausgabe von Papier-Zertifikaten und die Ausgabe und Lieferung neuer Aktien ans Depot des Empfängers. Der Share Registrar ist direkt an das CREST-System angebunden, der britische Zentralverwahrer (auch Wertpapiersammelbank genannt) und das UK-Equivalent zu Clearstream. Wir arbeiten mit mehreren führenden Share Registrars in London zusammen, die für Ihre UK PLC die Issuer Services übernehmen können.

Die Rolle des Share Registrars

 

Die Aufgaben der Registrars und der Emittenten, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, werden nur selten erläutert. Die Entwicklung der Kapitalmärkte bedeutet jedoch, dass die Registrars - die bereits eine grundlegende Rolle für die Sicherheit von Anlagen spielen - in Zukunft noch wichtiger werden.

In der Vergangenheit waren viele Unternehmen Verwalter ihres eigenen “Share Registers” (= Aktienbuch, Aktienregister).

Da der Aktienhandel in Zeiträumen von bis zu zehn Tagen abgewickelt wurde, konnte die Aufgabe, ein genaues Eigentumsregister zu führen, durchaus intern wahrgenommen werden.

Auch Banken übernahmen diese Aufgabe oft, wie zum Beispiel Lloyds und NatWest, die in der Vergangenheit in diesem Bereich tätig waren.

Die Bestrebungen in UK, effizientiere Post Trade Services umzusetzen - einschließlich einer Verkürzung des Abwicklungszeitraums und damit einer Verringerung des Abwicklungsrisikos - erforderten jedoch ein grundlegendes Überdenken der bestehenden Prozesse.

Diese Entwicklung wurde durch eine Reihe von Faktoren vorangetrieben, darunter der Wettbewerbsdruck der europäischen Börsen und der Big Bang von 1986, der den Handel in London von einem papierbasierten auf ein elektronisches System umstellte. Die Verkürzung der Zeit zwischen Handel und Abwicklung bedeutet, dass das Gegenparteirisiko reduziert werden kann.

Es wurde ein elektronisches System namens CREST als neuer Zentralverwahrer bzw. Wertpapiersammelbank eingerichtet, das es den Teilnehmern (den so genannten CREST-Mitgliedern: Börsenmakler, Depotbanken und in einigen Fällen auch institutionelle Anleger) ermöglicht, Eigentumsdaten in einem standardisierten elektronischen Format zu senden und zu empfangen.

CREST war zwar mit den damals bestehenden Registrierungssystemen kompatibel. Allerdings war die die Nutzung des Systems mit der Auflage verbunden, dass die Unternehmen - oder die von ihnen beauftragten Registrars - bestätigen mussten, dass alle Änderungen an den Aufzeichnungen innerhalb von höchstens zwei Stunden aktualisiert worden waren.

Um dies zu gewährleisten, waren die CREST-Teilnehmer letztlich gezwungen, ihre manuellen Back-Office-Prozesse aufzugeben und auf IT-Systeme umzusteigen, die eine Bearbeitung in Echtzeit gewährleisten.

Die Unternehmen, die Eigentumsregister intern betrieben hatten, mussten Outsourcing-Partner finden, während die großen Banken angesichts der hohen Investitionsanforderungen entweder neue Einheiten gründeten oder sich ganz aus dem Geschäft zurückzogen.

In den 1990er Jahren traten eine Reihe neuer Anbieter in das System der Unternehmensregister ein. Gesetzliche Änderungen im Jahr 2001 bedeuteten, dass nicht mehr CREST die Informationen an die Registrars weiterleitet, die dann die Aufzeichnungen führen, sondern dass die Bucheinträge in CREST als endgültige Liste der Eigentumsverhältnisse angesehen werden.

Trotz dieses grundlegenden Wandels in der Rolle der Registrars haben sich die Dienstleistungen, die die alten Namen des Sektors anbieten, kaum verändert.

Warum braucht Ihre UK PLC einen Share Registrar?

 

Wenn Ihre UK PLC keine elektronischen Aktien oder andere Wertpapiere (z.B. Bonds) ausgeben wird, braucht sie keinen Share Registrar.

Es gibt derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für UK PLCs, die nicht an einer Börse notiert sind, zeitnah Aufzeichnungen über die Inhaber von Aktien und anderen von ihnen ausgegebenen Wertpapieren zu führen.

Kleine Privatunternehmen führen diese Aufgabe entweder intern durch oder beauftragen ihre professionellen Berater wie Anwälte oder Accountants mit der Führung eines Registrars, aber dieser Ansatz ist nicht immer ideal - und lässt sich nur schwer skalieren.

Dies kann zeitaufwendig und teuer sein, ein operatives Risiko darstellen und ist außerdem unpraktisch, wenn ein Unternehmen wächst oder eine größere Anzahl von Instrumenten, wie z.B. Anleihen, ausgibt.

Wenn die Anzahl der Wertpapierinhaber im Register eines Unternehmens - und damit die Komplexität der Verwaltung - zunimmt, entsteht der Bedarf an einem professionellen Share Registrar.

Die Auslagerung der Verwaltung des Wertpapierinhaberregisters ermöglicht es einem Unternehmen mit Spezialwissen, die interne Belastung zu verringern, während dies aus Sicht der Unternehmensführung auch ein gewisses Maß an Sicherheit für die Geschäftsführer - und die Wertpapierinhaber im Allgemeinen - bietet.

Um dem elektronischen - und potenziell hochvolumigen - Handel gerecht zu werden, bei dem sich die Eigentumsverhältnisse an Wertpapieren innerhalb weniger Mikrosekunden ändern können, haben viele Länder Wertpapiere in ein rein elektronisches Format überführt.

Auf den Britischen Inseln (Vereinigtes Königreich, Irland, Kanalinseln und die Isle of Man) gibt es jedoch ein System, in dem physische Aktienzertifikate neben elektronischen Beständen existieren können.

Unser Share Registrar betreibt mit seiner hervorragenden Technologie ein effizientes Echtzeit-Online-Register, kann aber auch Papierzertifikate anbieten, wenn dies gewünscht wird. Alle Zertifikate werden automatisch mit QR-Codes versehen, um eine einfache Authentifizierung zu ermöglichen.

Notierung von Wertpapieren für die Primärmärkte London, Irland und Kanalinseln

 

Der Share Registrar, mit dem wir zusammenarbeiten, unterhält derzeit elektronisch verwaltete Register von Inhabern und Wertpapieren, die im CREST-System im Vereinigten Königreich und auf den Kanalinseln abgewickelt werden, zusammen mit Euroclear als Zentralverwahrer des Emittenten in Irland.

Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung können wir mit Unternehmen, börsengehandelten Fonds (ETFs) oder Investment Trusts zusammenarbeiten, um sie schnell durch den Prozess der CREST-Befähigung zu führen. Dies kann, falls erforderlich, in Zusammenarbeit mit Beratern erfolgen, die an einer geplanten Börsennotierung arbeiten.

Wir arbeiten mit Unternehmen unabhängig davon, wo sie sich in ihrem Lebenszyklus befinden, von IPOs bis hin zu reifen Unternehmen, und bieten auch einen ISIN- und LEI-Antragsservice an. Die Liste der Aufgaben, die hier zu erledigen sind, kann für Uneingeweihte entmutigend wirken, aber die große Erfahrung der Mitarbeiter des Share Registrars bedeutet, dass wir diese Anforderungen viel schneller erfüllen können, als dies bei anderen Registrierdiensten möglich ist.

Während des gesamten Prozesses arbeiten wir eng mit Unternehmensberatern, Anwälten und anderen Personen zusammen, die den Emittenten beraten.

Sobald unser Register aktiv ist, können die Geschäftsführer den Aktionären, Beratern und Unternehmensleitern Zugang gewähren, um ihren Aktienbesitz einzusehen. Die Geschäftsführer können Berichte in Echtzeit direkt aus dem System herunterladen. Unser Corporate Actions Service erleichtert die Dividendenausschüttung, wenn Ihre Wertpapiere Dividenden anbieten.

Unser Share Registrar vertritt Emittenten, die an den folgenden Börsen notiert sind oder eine Notierung anstreben

  • Aquis

  • AIM

  • London Stock Exchange Standard List

  • Euronext Dublin

  • The International Stock Exchange

  • JP Jenkins

  • Nasdaq OMX (Nasdaq First North)

  • Asset Match

  • Frankfurter Börse

  • Wiener Börse

  • Börse Gibraltar

  • Börse Zypern

 Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch

Lassen Sie sich individuell zum Thema UK PLC, Börsengang und Kapitaleinwerbung beraten. Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch bei dem Ihre Detailfragen ausführlich geklärt werden können.