Ihre bestehende UK PLC von unserer Kanzlei betreuen lassen

Wenn Sie bereits eine UK PLC gegründet haben, können Sie diese von unserer Kanzlei und unseren Netzwerk-Partnern steuerlich, rechtlich und administrativ umfänglich betreuen lassen. Der Umzug zu unserer Kanzlei könnte dabei einfacher nicht sein: Füllen Sie einfach unsere Online-Honorarvereinbarung aus und wir kümmern uns um den Rest.

Leistungsumfang der Betreuung

 

Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern bieten wir einen umfänglichen Service zur Betreuung Ihrer UK PLC an:

Administrative Betreuung

Hierunter fallen die Domizilierung der Gesellschaft, Company Secretary Dienstleistungen (inkl. Organisation der Hauptversammlung), Aktenpflege, Fristenkontrolle usw.

Steuern, Accounting & Audit

Die Anfertigung der Jahresabschlüsse, Körperschaftsteuererklärung und des Testats wird normalerweise vom uns empfohlenen Wirtschaftsprüfer der PLC aus einer Hand erledigt. Nur bei sehr großen Gesellschaft ist es erforderlich, Accounting und Audit zu trennen.

Rechtliche Betreuung

Jede PLC braucht einen UK-Anwalt, welche die PLC bei allen rechtlichen Fragen unterstützt. Wir arbeiten mit mehreren sog. “Corporate Law Firms” in London vertrauensvoll zusammen, welche gerne das Mandat Ihrer UK PLC übernehmen.

Issuer Services

Gibt die Gesellschaft elektronische Aktien aus, braucht eine ISIN oder soll an die Börse gehen, dann brauchen Sie einen sog. Share Registrar, der das elektronische Aktienbuch verwaltet, Aktien ausgibt und das Aktionärsregister pflegt.

 

Honorare unserer Kanzlei

Für den Umzug Ihrer PLC zu unserer Kanzlei bzw. die Service-Übernahme an sich fallen keine Kosten an. Sie bezahlen einfach die jährliche Betreuungspauschale für die Betreuung Ihrer PLC in Höhe von £2.600. Darin enthalten sind:

  • Firmensitz in der City of London

  • Postweiterleitung

  • Stellung des Company Secretary für Ihre PLC

  • Basis-Compliance inkl. Fristenkontrolle und Einreichung des Confirmation Statements.

Alle anderen Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet und es kommen unsere üblichen Honorarsätze zur Anwendung.

Honorare unserer Netzwerkpartner

Über unserer Netzwerkpartner können wir folgende Leistungen für Ihre UK PLC abdecken:

Unsere Netzwerkpartner sind allesamt in London ansässig. Es steht Ihnen natürlich frei, diese zu mandatieren oder nicht. Kommt es zur Mandatierung, dann schliesst Ihre UK PLC mit jedem der Dienstleister einen separaten Vertrag ab.

Gehen Sie davon aus, dass die Honorare unserer Netzwerkpartner sich im Midrange-Bereich dessen bewegen, was in London üblich ist.

Üblicherweise fallen (ausser beim Share Registrar) bei der Mandatierung direkt keine Kosten an.

Dennoch macht es für die meisten Mandanten Sinn, dass Sie sich vor Mandatserteilung an uns mit uns in Verbindung setzen, um Angebte von den diversen Dienstleistern einzuholen.

 
  1. Sie können die Service-Übernahme direkt online auf unserer Website bestellen, wobei es ggf. Sinn macht, uns erst zu kontaktieren, damit wir den genauen Bedarf und auch Kosten unserer Netzwerkpartner für Sie abklären können.

  2. Nach Mandatierung werden das Registered Office der Gesellschaft ändern den aktuellen Company Secretary abbestellen und unsere Bestellung im Handelsregister vermerken.

  3. Wenn es ausstehende Aufgaben gibt, wie z.B. überfällige Confirmation Statements werden diese von uns erledigt.

  4. Parallel kümmern wir uns um das Onboarding bei unseren Netzwerkpartnern.

  5. Gibt es überfällige Tasks, z.B. Jahresabschlüsse, werden wir deren Bearbeitung mit den Netzwerkpartnern in die Wege leiten.

Kapitalmarkt-Projekte nach dem Umzug der Gesellschaft zu uns

 

Sobald die PLC zu uns “umgezogen” ist und von uns betreut wird, nehmen wir gerne das von Ihnen gewünschte Kapitalmarktvorhaben in Angriff, z.B.

Auch die vorbereitenden Schritte für Ihr Kapitalmarktvorhaben sind bei uns in besten Händen. Dazu zählen:

Erfahren Sie hier mehr darüber wann Börsenlisting oder IPO?

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