Vorgegründete UK PLC übernehmen

Mit unseren vorgegründeten UK PLC Vorratsgesellschaften haben Sie nur nicht den Vorteil, dass diese fix fertig zum Einsatz bereit sind. Sie sparen sich auch das Stammkapital, denn dieses wurde ja zum Zeitpunkt der Gründung bereits vom damaligen Gründer der Gesellschaft eingebracht (die Vorratsgesellschaften sind mittlerweile “leere” PLC-Mäntel ohne Vermögen).

Unser umfangreiches “all inclusive” Leistungspaket für alle Vorrats-PLCs

 
  • Übertragung von 100% der bereits ausgegebenen Aktien auf Sie und Ihre Mitgesellschafter (KEIN Notartermin notwendig), normalerweise innerhalb von 48 Stunden.

  • Berufung des Vorstands Ihrer Wahl (KEIN Notartermin notwendig!), normalerweise innerhalb von 48 Stunden.

  • Auf Wunsch Umbenennung der PLC (KEIN Notartermin notwendig!), normalerweise innerhalb von 48 Stunden.

  • Gründungsunterlagen der PLC als PDF

  • Certificate of Trading (= Bestätigung des britischen Handelsregisters, dass das Stammkapital eingezahlt wurde)

  • Alphabet Share Struktur mit drei Aktienklassen A, B und C

  • Anwaltlich ausgearbeitete Satzung der Gesellschaft, die auf Kapitalmarktvorhaben ausgerichtet ist, inklusive der Ausgabe von elektronischen Aktien.

  • Durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Autorisierung des Vorstands, Aktien im Nennwert von 1 Million Euro (= 10 Million Aktien) ausgeben zu können.

  • Laufende Betreuung der PLC, inkl. Firmensitz, für 12 Monate. Danach £2,600 pro Jahr.

Laufende Betreuung Ihrer UK PLC nach der Übernahme der Gesellschaft durch Sie

 

Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern bieten wir einen umfänglichen Service zur Betreuung Ihrer UK PLC an:

Administrative Betreuung

Hierunter fallen die Domizilierung der Gesellschaft, Company Secretary Dienstleistungen (inkl. Organisation der Hauptversammlung), Aktenpflege, Fristenkontrolle usw.

Steuern, Accounting & Audit

Die Anfertigung der Jahresabschlüsse, Körperschaftsteuererklärung und des Testats wird normalerweise vom uns empfohlenen Wirtschaftsprüfer der PLC aus einer Hand erledigt. Nur bei sehr großen Gesellschaft ist es erforderlich, Accounting und Audit zu trennen.

Rechtliche Betreuung

Jede PLC braucht einen UK-Anwalt, welche die PLC bei allen rechtlichen Fragen unterstützt. Wir arbeiten mit mehreren sog. “Corporate Law Firms” in London vertrauensvoll zusammen, welche gerne das Mandat Ihrer UK PLC übernehmen.

Issuer Services

Gibt die Gesellschaft elektronische Aktien aus, braucht eine ISIN oder soll an die Börse gehen, dann brauchen Sie einen sog. Share Registrar, der das elektronische Aktienbuch verwaltet, Aktien ausgibt und das Aktionärsregister pflegt.

Alternativen zur Vorrats-PLC

  • Neue PLC gründen

  • Ihre bestehende PLC von uns betreuen lassen

  • Ihre UK Ltd in eine PLC umwandeln