Wissenswertes

Die UK PLC & Brexit

Der Brexit ist Realität. Der Brexit-Deal zwischen UK und EU ist unter Dach und Fach. Das Leben geht weiter. Was sind konkrete Auswirkungen auf die UK PLC? Macht eine UK Rechtsform nach Brexit überhaupt noch Sinn?

Sie werden sich vielleicht ernsthaft fragen, warum Sie die UK PLC nach Brexit überhaupt noch als Rechtsform in Erwägung ziehen sollten. Schließlich gibt es ja viele andere Alternativen in der EU wie eine Holding in Luxemburg, in Irland oder in der Schweiz (de jure nicht EU, de facto schon).

Und Ihre Bedenken sind berechtigt: Die Brexit-Umsetzung durch die britische Regierung war und ist teilweise besonders chaotisch. Ihre Investoren sind vielleicht verunsichert und fragen sich, ob sie wirklich in eine UK PLC investieren sollen .

Wie ist dem zu begegnen?

Die 9 Vorteile der UK PLC

Nun, Brexit hin oder her: Die UK PLC hat als Rechtsform viele Vorteile. Auch nach Brexit können Sie von diesen Vorteilen weiterhin profitieren.

Mehr zu den Vorteilen der UK PLC erfahren

Steuerliche Nachteile durch den EU-Austritt

Doch der Brexit hat natürlich auch Nachteile.

Mit dem EU-Austritt des UK können UK-Gesellschaften nicht mehr von den verschiedenen EU-internen Steuerrichtlinien und -Vorteilen profitieren. So entfällt die EU-Mutter-Tochterrichtlinie, wobei Quellensteuern auch bei EU-Holding-Gesellschaften ein Problem sind. Auch ein qualifizierter Anteilstausch ist für in Deutschland Steuerpflichtige nicht mehr möglich. Sie müssen prüfen, ob sich diese steuerlichen Nachteile negativ auf Ihr Vorhaben auswirken.

Mehr zur steuerlichen Belastung der UK PLC erfahren

Börsenplätze & Anbindung an Börsensysteme

Auch im Hinblick auf Börsenplätze und Finanzsysteme hat Brexit zunächst das Leben verkompliziert.

Während es früher problemlos möglich war, Aktien einer UK PLC auch ohne Börsenlisting zu “cross-bordern”, also z.B. an deutsche Depots zu übertragen, hat Clearstream dem mittlerweile einen Riegel vorgeschoben. Nun können nur noch Anteile übertragen werden, wenn das Unternehmen an der Börse gelistet ist.

Allerdings gibt es auch Online-Broker, wie z.B. der Schweizer Broker Swissquote, die direkt an das britische Clearingsystem CREST angebunden sind und somit weiterhin Aktien der PLC empfangen können. Das gleiche gilt für alle britischen Broker.

Und auch die Börsen haben reagiert. Manche unregulierten Märkte wie das MTF-Segment der Wiener Börse haben sich entschieden, keine UK PLCs mehr zu listen (und auch keine US-Incs). Die britischen Märkte wie LSE Main Board, AIM und Aquis stehen natürlich der UK PLC weiter zur Verfügung.

Auch hier stellt sich die Frage, ob dies wirklich “Showstopper” für Sie sind. Ist die EU wirklich essentiell?

Auch andere Drittstaaten sind ja für Börsenprojekte beliebt, man denke nur an Kanada oder die USA. Warum nicht auch der UK?

Kapitaleinwerbung in der EU weiterhin möglich

Auch nach Brexit ist die Kapitaleinwerbung in der EU für eine UK PLC weiterhin möglich. Die PLC kann sich einen EU-Staat aussuchen (z.B. Deutschland), wo ein Wertpapier-Prospekt erstellt wird (Prospektvorschriften beachten). Diese Prospekt ist dann über EU-Passporting in der ganzen EU verwendbar.

Fazit zu Brexit under Zukunft der PLC

Ja, es ist wahr: Brexit hat viele kalt erwischt. Und dann kam es auch noch zu einem harten Brexit und nicht zu einem Modell à la Schweiz, das einer EU-Mitgliedschaft sehr nahe kommt. Brexit läutet tatsächlich eine Zeitenwende ein.

Daher müssen Sie sich fragen: Ist die UK PLC für mein Vorhaben wirklich geeignet? Bin ich mit einer EU-Rechtsform besser beraten? Oder ist der Drittstaat-Status vielleicht sogar ein Vorteil?

Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Verschiedene Mandanten haben verschiedene Anforderungen. Gerne können wir in einem ergebnisoffenen Beratungsgespräch klären, ob Ihr Vorhaben gut zur UK PLC passt.

 

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