Ablauf eines IPO

Beim Initial Public Offering (IPO) verkauft ein Unternehmen neue Aktien an einer Börse und bezieht auf diesem Weg Kapital von Anlegern. Auch bereits bestehende Aktionäre wie Risikokapitalgeber können dann ihren Anteil am Unternehmen – bestenfalls gewinnbringend – verkaufen. Wie genau ein IPO abläuft und was Sie davor wissen müssen, erfahren Sie hier.

Unterschied IPO und Listing

Das IPO (Abkürzung für Public Initial Offering) wird zwar oft austauschbar mit dem Börsengang genannt, tatsächlich ist es aber nur eine von zwei Arten, der Öffentlichkeit Unternehmensanteile zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie hier unseren Guide zum Börsengang. Beim Börsengangs wird grundsätzlich zwischen einem IPO (auch Erstplatzierung oder Erstemission) und einem Börsenlisting unterschieden. 

Im Vergleich zum Börsenlisting ist ein IPO mit deutlich höherem Kostenaufwand verbunden und kommt aus ganz anderen Gründen zum Einsatz. Um erfolgreich per Erstemission an die Börse zu gehen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen IPO und Börsenlisting genau zu kennen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein IPO sich vor allem dann für Unternehmer lohnt, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit eine Überzeichnung der Aktien zu erwarten ist. Das ist bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in aller Regel nicht der Fall, kann sich aber bei Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial durchaus zur Kapitalerhöhung lohnen.

Die überwiegende Mehrheit von uns betreuter Börsengänge sind daher Börsenlistings und nicht IPOs. Wir können einen IPO nur in Ausnahmefällen empfehlen!

Ablauf im Detail

Damit eine Erstplatzierung erfolgreich umgesetzt werden kann, ist es zunächst essenziell, den Vorgang zu verstehen. Dabei durchläuft das Unternehmen einen oft langwierigen Prozess für die IPO Vorbereitung, der grob in folgende Schritte unterteilt werden kann:

  1. Auswahl einer Investmentbank

  2. Due-Diligence-Prüfung

  3. Erstellung eines Prospektes

  4. Roadshows und Bookbuilding

  5. Bestimmung des Emissionskurses

  6. Investor Relations

  7. Kurspflege

  8. Werbung nach der Karenzzeit

Mehr Informationen zu den einzelnen Schritte bis zum IPO finden Sie hier.

Auswahl einer Investmentbank

Im weiteren Sinne gehören auch die Abwägung der Maßnahme und die Herstellung der Eignung des Unternehmens zu seinem Börsengang. Konkret jedoch beginnt jedes IPO mit der Auswahl einer passenden Investmentbank (auch: Konsortialbank) für das Unterfangen. Maßgebliche Einfluss-Faktoren dieser Auswahl sind beispielsweise das verfügbare Vertriebsnetzwerk der Bank, die Qualität der Analysen sowie individuelle Industrieerfahrung. Beispielsweise sollten Sie im Laufe dieses Vorgangs abwägen, ob eine Bank den potenziellen Investorenkreis, auf welchen Ihr Unternehmen abzielt, zufriedenstellend bedienen kann, und ob ausreichende Kenntnisse über die Marktzyklen in Ihrer Branche vorhanden sind.

Ebenso treffen die Investmentbanken selbst eine Auswahl für oder gegen Ihr Unternehmen, basierend auf dem entstehenden Risiko durch die Investition. Hierfür müssen nicht nur genügend qualifizierte und interessierte Investoren in deren Netzwerk gegeben sein, sondern es muss auf Ihrer Seite auch ein realistisch umsetzbarer Businessplan vorliegen.

Je nach auftretenden Schwierigkeiten und einer Vielzahl weiterer individueller Aspekte werden Sie bis zum IPO über mindestens 6 und bis hin zu 18 Monate von Ihrer Emissionsbank betreut, weswegen die richtige Auswahl unabdingbar ist und trotz großem Optimismus nicht überstürzt werden sollte.

Due-Diligence-Prüfung

Nachdem zwar schon im Vorfeld erwogen werden sollte, ob Ihr Unternehmen bereit für den Schritt in die Öffentlichkeit ist, wird diese Einschätzung in der Due-Diligence-Prüfung konkretisiert. Hierbei beschäftigen sich die Wirtschaftsprüfer der ausgewählten Emissionsbank mit der detaillierten Analyse Ihres Unternehmens. 

Diese Analysen beziehen sich sowohl auf finanzielle als auch auf rechtliche Elemente der Eignung zum IPO. Ziel dieser DD-Prüfung ist es, Aussagen über die Tragfähigkeit und Plausibilität des Geschäftsmodells treffen zu können, welches im ersten Prospekt-Entwurf beschrieben wird. Dabei spielen insbesondere Kennzahlen eine Rolle, die sich auf künftige finanzielle Entwicklungen Ihres Unternehmens beziehen. Zentrale Größen sind in diesem Zusammenhang das EBITDA und der DCF. Je nach der Festlegung verschiedener Bewertungsparameter wird so eine Preisspanne ermittelt, welche später den Ton für die finale Bewertung angibt.

Erstellung eines Prospektes

Grundsätzlich ist bei einem IPO in Deutschland und der Europäischen Union die Erstellung eines Prospektes verpflichtend, wenn Aktien im Gesamtwert von mehr als 1 Million Euro ausgegeben werden. Bei niedrigeren Beträgen reicht seit Juli 2018 die Einreichung eines dreiseitigen Informationsblattes, welches die erforderlichen Daten stark komprimiert darstellt. In vielen anderen Ländern weichen die Regulierungen jedoch ab, die durch die entsprechende Aufsichtsbehörde in Kraft sind. So fordert die US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) beispielsweise eine andere Art von Prospekt als die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein.

Generell werden im Prospekt vor allem drei Kernaspekte festgehalten: ein Registrierungsformular, eine Zusammenfassung des Unternehmens und eine Wertpapierbeschreibung. Die beiden letzteren beinhalten als einen Schlüsselabschnitt auch die Beschreibung etwaiger Risiken, welche Ihrem Unternehmen und Ihrer Aktie zu eigen sind. In der Unternehmens-Zusammenfassung sollen Anleger mitunter Aufschluss über die Unternehmensstruktur, Managementprozesse und finanzielle Outcomes der letzten Jahre erhalten, wobei das Dokument leicht mehrere Hundert Seiten lang wird. Die Wertpapierbeschreibung umfasst beispielsweise die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (international securities identification number — kurz ISIN), den IPO-Zeitpunkt und den Ausgabepreis der Aktie.

Roadshows und Bookbuilding

Nach der Abklärung legaler Rahmenbedingungen folgt das Werben von Anlegern im Zuge sogenannter Roadshows. Im gleichzeitigen und anschließenden Bookbuilding wird dann das konkrete Interesse von – in der Regel überwiegend institutionellen – Investoren im Orderbuch festgehalten. Die Menge im Orderbuch eingetragener Kauf-Aufträge ist der zentrale Indikator für den Erfolg der Roadshow.

Der Zweck von Roadshows ist also das Erwecken von Investoren-Interesse, im Bookbuilding wird dieses dann konkret überprüft. Beim Bookbuilding dreht es sich somit um ein weiteres Element im Wertfindungs-Prozess, denn nach dessen Erfolg richtet sich wiederum später maßgeblich die Preisspanne, in welcher der Emissionswert zum IPO angesiedelt wird. Das Bookbuilding ist mit der Zeichnungsfrist kurz vor dem IPO abgeschlossen; das heißt, Anleger haben sich verbindlich auf den Kauf eine Menge von Aktien zu einem individuell ermittelten Maximalpreis festgelegt und die Orderbücher werden geschlossen.

Aber Achtung: Das Risiko, dass Zeichnungen während dieses Vorgangs hinter Erwartungen zurückbleiben, ist bei den meisten Unternehmen sehr hoch. Weist das Unternehmen nicht bereits vor der Roadshow eine gewisse öffentliche Bekanntheit und potenzielles Investoren-Interesse auf, besteht die Gefahr, das IPO zurückziehen zu müssen. Die bis dahin entstandenen Kosten – vornehmlich der aufwendige Bewertungsprozess durch die Konsortialbank – kommen in dem Fall dennoch auf Sie zu, und betragen nicht selten mehrere 100,000€. Zu allem Überfluss kann sich ein zurückgezogenes IPO rufschädigend auswirken und gegebenenfalls beim nächsten Anlauf den Börsengang erschweren.

Bestimmung des Emissionskurses

Als nächster Schritt muss der Preis ermittelt werden, zu welchem die Aktie gehandelt werden soll. Dabei ist es oft das Ziel, Shareholder zunächst durch einen vergleichsweise niedrigen Emissionswert zu belohnen, bei welchen ein Kursanstieg am ersten Veröffentlichungstag wahrscheinlich ist. Voraussetzung für den Kursanstieg ist die zu Anfang genannte Überzeichnung der Aktie – eine höhere Nachfrage, als die Menge emittierter Aktien zu erfüllen vermag.

Das Erreichen eines erstrebenswerten Überzeichnungsfaktors (wieviel niedriger das Angebot im Verhältnis zur Nachfrage ausfällt) ist ein erster Indikator für Kursanstiege am ersten öffentlichen Handelstag des Unternehmens. Der Kaufpreis pro Aktie wird spätestens einen Tag vor dem Börsengang festgelegt und im Prospekt nachgetragen.

Investor Relations

Mit dem Börsengang endet auch die Zusammenarbeit der Konsortialbank im Hinblick auf Investor Relations (IR), sodass dieses Aufgabenfeld endgültig auf Ihr Unternehmen zukommt. Hierfür ziehen gerade kleine und mittelständische Unternehmen bevorzugt externe Berater als effizientere Alternative zu einer eigenen IR-Abteilung heran.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einem IPO an kleineren Börsen, wie es für KMU üblich ist, teils niedrige Konnektivität mit entsprechenden Brokern gegeben ist. Für Sie bedeutet das, dass Ihre Aktie – selbst bei hoher Nachfrage – gegebenenfalls schlecht mit Investoren gehandelt werden kann. Da dieser Punkt nicht im Nachhinein ausgebügelt werden kann, sollten Sie sich schon vor Beginn des IPO-Prozesses ausgiebig über die Konditionen und Netzwerke potenzieller Börsen informieren.

Erfüllt Ihre UK PLC die Minimalanforderungen, ist auch ein Börsengang am London Stock Exchange möglich, der Ihre UK PLC in die Oberklasse der Börsenwerte katapultiert.

Kurspflege

Auch nach dem IPO ist weiterhin Achtung geboten, da gerade die ersten Handelsstunden und -tage oft den Takt für den Gesamterfolg des Wertpapieres vorgeben. Um beispielsweise zu verhindern, dass der Kurs Ihrer Aktie stark absinkt, können Sie durch Aktienrückkäufe und das dadurch verringerte Angebot gegensteuern. Auch bei Überbewertung der Aktie kann eine Stabilisierung sinnvoll sein; in dem Fall in Form zusätzlicher Abkäufe durch die Konsortialbank.

Allgemein ist auch ein Verkauf von Vermögensanteilen durch Gründer in dieser Phase kritisch zu betrachten. In den meisten Fällen wird daher eine Sperrfrist von rund 12 Monaten verhängt, während welcher diese Art von Abverkauf untersagt ist. Aus diesem Grund ist das IPO zunächst nicht als Exit-Szenario für Gründer geeignet, und auch nach der Frist müssen derartige Transaktionen der Öffentlichkeit transparent dargelegt werden. Ein Verkauf in dieser Phase wiederum kann dem Vertrauen bisheriger Investoren schaden und den Wert der Aktie drastisch absenken. Auch für Kurseinbrüche als Folge enttäuschter Erwartungen sind Unternehmen in den Tagen, Wochen und Monaten nach einem IPO vergleichsweise anfällig.

Werbung nach der Karenzzeit

Auch nachdem die ersten Wochen an der Börse überstanden sind, ist es wichtig, weitere Anleger zu werben und Transparenz zu beweisen. Während sowohl im europäischen Raum als auch in den USA während der 30-tägigen Schweigefrist jeweils vor und nach dem IPO keine Werbemaßnahmen erlaubt sind, folgt genau nach dieser Phase oft eine weitere Roadshow. Ab hier darf das Management wieder Bekanntgaben zum Unternehmen und dem Wertpapier machen, die Anleger zum Kauf bewegen sollen. Auch die regelmäßige Veröffentlichung von Quartalsberichten und das Gewinnen neuer Investoren gehören zu diesen teilweise verpflichtenden und in jedem Fall wichtigen Tätigkeiten.

So kann Sie unsere Kanzlei bei einem IPO unterstützen

Unsere Kanzlei ist seit 2008 in IPOs involviert und wir sind mit allen Elementen des Going Public bestens vertraut. Aber natürlich können wir nicht alle Aspekte des Börsenlistings abdecken. Sie brauchen eine Bank, Listing Partner, WPs, Anwälte, Share Registrars usw. Wir treten daher meistens als Lead Advisor bei IPs auf und kümmern uns um die Gesamtkoordination des Projekts. Wir haben ein gutes Netzwerk, dass Spezialisten aus allen genannten Bereichen umfasst. Dabei handelt es sich um bewährte Partner, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Gemeinsam werden wir Ihr Börsenprojekt zum Erfolg bringen.

Nächste Schritte

Wenn die hier beschriebenen Kapitalmarktmassnahmen für Sie und Ihr Unternehmen interessant sind, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.

Bitte fordern Sie zunächst eine kostenlose und unverbindliche Potenzialanalyse  über unserer Website an.

Wir unterziehen Ihre Angaben einer Kurzprüfung und lassen Ihnen dann unser kompakte Einschätzung zu Ihrem Kapitalmarkt-Vorhaben per Email zukommen.

Wir lassen Sie dabei auch wissen, ob wir die Kapazität und die Kompetenz haben, Ihr Mandat zu übernehmen und was vor diesem Hintergrund die nächsten Schritte wären.

 

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