Erhöhung der Britischen Körperschaftsteuer ab April 2023

Wie bereits Anfang März 2021 angekündigt wurde, hat die britische Regierung, die Körperschaftsteuer ab dem 1. April 2023 erhöht. Der Steuersatz von 19% wurde auf 25% angehoben. Zwischenzeitlich hatte die damalige Premierministerin Liz Truss angekündigt, die Steuererhöhung rückgängig zu machen, aber im Oktober 2022 wurde dieses Vorhaben aufgegeben.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der neuen Regelung. Unternehmen, deren Gewinne £50.000 nicht überschreiten, werden seit dem 1. April 2023 weiterhin nur 19% Körperschaftsteuer zahlen müssen. Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als £250.000 pro Jahr werden den regulären Steuersatz von 25% zahlen müssen.

Für Unternehmen mit einem Gewinn zwischen £50.000 und £250.000 gibt es einen Grenzausgleich (Marginal Relief), der es ihnen ermöglicht, schrittweise auf den regulären Steuersatz von 25 % umzusteigen. Die britische Finanzbehörde HMRC hat einen Körperschaftsteuer-Kalkulator im Internet bereitgestellt, damit betroffene Unternehmen vorab einschätzen können, mit welchem Steuersatz sie voraussichtlich rechnen müssen.

Unternehmen, die ihre Gewinne aus Patenten beziehen, profitieren von einem niedrigeren effektiven Steuersatz von 10 %. Dies gilt nicht nur für Einkünfte aus Patentlizenzen, sondern auch für einen erheblichen Teil des Handelsgewinns aus dem Verkauf eines Produkts, das ein Patent enthält.

Insgesamt wird die Erhöhung der Körperschaftsteuer in Großbritannien Auswirkungen auf viele Unternehmen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf die Wirtschaft auswirken werden.

Sind UK PLCs auch von der Steuererhöhung betroffen?

Grundsätzlich müssen natürlich auch UK PLCs, wie alle UK Kapitalgesellschaften, die höhere Steuer bezahlen. Allerdings ist im Hinblick auf die Besteuerung der UK PLC anzumerken, dass diese ja in aller Regel als Holding-Gesellschaft eingesetzt wird. Als solche erhält sie meist Dividenden von Tochtergesellschaften und Veräußerungserlöse auf den Verkauf von Beteiligungen. Beide Einkommensarten einer Kapitalgesellschaft unterliegen bei korrekter Gestaltung keiner Besteuerung in UK. Daher dürften die meisten UK PLC Eigentümer der Steuererhöhung gelassen ins Auge sehen.

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